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Urteil Datenschutz, Online-Exposé, Schadensersatz
Schlagworte
Datenschutz, Online-Exposé, Schadensersatz
Leitsatz
Will ein Makler Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwenden, benötigt er die Einwilligung der Bewohner des Hauses. Die Verwendung der Bilder ohne Einwilligung kann Schadensersatzansprüche in Form von Schmerzensgeld zur Folge haben.
(Leitsätze der Redaktion)
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