Urteil Orientierungshilfe zum Mietspiegel: Fahrradabstellplätze, Kellerfeuchte
Schlagworte
Orientierungshilfe zum Mietspiegel: Fahrradabstellplätze, Kellerfeuchte
Leitsätze
1. Das Negativmerkmal „Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück“ der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel liegt nur dann vor, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude, sei es mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlsicherung, abgestellt werden kann.
2. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen. Abnutzungsschäden reichen nicht aus, um von ihnen auf einen insgesamt schlechten Zustand eines über 90 Jahre alten Gebäudes zu schließen; auch eine gewisse Kellerfeuchte ist bei einem Wohngebäude aus der Zeit der Weimarer Republik nichts Ungewöhnliches und begründet noch keinen - gemessen an anderen Wohngebäuden ähnlichen Alters - negativ auffallenden und damit schlechten Instandhaltungszustand.
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