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Urteil Voraussetzungen für Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft
Schlagworte
Voraussetzungen für Anspruch auf Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft
Leitsatz
Die Voraussetzungen des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe liegen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn die Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern aufgebracht werden können.
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