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  1. 21 C 4988/11 - Kosten für Namensschilder und Beseitigung von Rohrverstopfungen keine umlagefähigen Betriebskosten; Instandhaltungskosten; Bewirtschaftungskosten; Wartungskosten
    Leitsatz: Kosten für Namensschilder und Rohrverstopfungsbeseitigung sind nicht umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Augsburg
    11.01.2012
  2. 31 C 11/12 - Mieterhöhungsverfahren; sofortiges Anerkenntnis; verweigerte Offenlegung der Berechnungsdaten
    Leitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) im Verfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 a BGB) ist auch nach einer Verteidigungsanzeige der Mieter im Verfahren noch möglich, wenn der Vermieter den Mietern vorab nicht die Berechnungsdaten offen gelegt und verständlich begründet hat, sondern dies erst im Rechtsstreit (§ 558 b BGB) nachholt.
    AG Brandenburg a. d. Havel
    21.11.2012
  3. 31 C 175/10 - Insolvenzverfahren und Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Wenn zwei Mieter (hier: nichteheliche Lebensgemeinschaft) gemeinsam eine Wohnung anmieten und eine Mietkaution entrichten, fehlt ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution die Prozessführungsbefugnis, wenn während des bestehenden Mietvertragsverhältnisses über das Vermögen eines oder beider Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    25.04.2012
  4. 34 C 45/11 - Eigenmächtige Heizungsreparatur durch Mieter im Winter
    Leitsatz: Eine im Auftrag des Mieters erfolgte Reparatur der Heizung des Wohnhauses durch eine Heizungsbaufirma ist auch im Winter nicht immer eine ,,Notmaßnahme" im Sinne des § 536 a BGB. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Brandenburg a. d. Havel
    25.04.2012
  5. 72 C 46/12 - Sondernutzungsrecht an Kellerraum; Herausgabeanspruch
    Leitsatz: Ist einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem bestimmt bezeichneten Kellerraum nach dem Grundbuch zugeordnet, kann er von dem Besitzer die Herausgabe verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    20.06.2012
  6. 212 C 56/12 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Laminat; Ventilator im Entlüftungsschacht des Badezimmers; Bad ohne Fenster
    Leitsatz: 1. Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011. 2. Das wohnwerterhöhende Merkmal der modernen, gesteuerten Entlüftung des innenliegenden Badezimmers ist nicht erfüllt, wenn der automatische Entlüfter über den Entlüftungsschacht sich lediglich automatisch mit Betätigung des Lichtschalters einschaltet. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.08.2012
  7. 231 C 156/12 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2011; Orientierungshilfe; bevorzugte Citylage; Vorwegabzug für Gewerberäume
    Leitsatz: 1. Die Lage der Wohnung in der Schillerstraße in Charlottenburg reicht für die Annahme einer bevorzugten Citylage aus, weil sie nahe einem entsprechenden Gebiet (Kurfürstendamm) liegt; eine Lage in dem Gebiet ist nach dem Berliner Mietspiegel 2011 nicht mehr erforderlich. 2. Der Mieter ist dafür darlegungspflichtig, dass bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab ein Vorwegabzug für das Gewerbe notwendig ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    29.08.2012
  8. 202 C 259/12 - Verkehrssicherungspflicht auf vermieteten Stellplätzen; Verpflichteter der Sicherungspflichten
    Leitsatz: Grundsätzlich ist der Vermieter verkehrssicherungspflichtig für vermietete Stellplätze. Eine Delegierung auf die Hausverwaltung kann allerdings erfolgen. Die Sicherungspflicht bezieht sich nur auf die bestimmungsgemäß nutzbaren Flächen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.10.2012
  9. 231 C 494/11 - Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung; Laminatfußboden
    Leitsatz: Laminatfußboden ist nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal i. S. d. Berliner Mietspiegels 2011, wenn dieser aus dem obersten Preissegment stammt und seine Eigenschaften denen eines Parkettfußbodens gleichkommen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    26.04.2012
  10. 210 C 370/11 - Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Untermieterräumung; zurückgenommene Räumungsklage
    Leitsatz: Der Untermieter des gekündigten Mieters schuldet dem zur Herausgabe auffordernden Vermieter Ersatz der zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs aufgewendeten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und trägt die Kosten der nach Herausgabe zurückgenommenen Räumungsklage. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    22.03.2012