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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 678)
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21 C 4988/11 - Kosten für Namensschilder und Beseitigung von Rohrverstopfungen keine umlagefähigen Betriebskosten; Instandhaltungskosten; Bewirtschaftungskosten; WartungskostenLeitsatz: Kosten für Namensschilder und Rohrverstopfungsbeseitigung sind nicht umlagefähig. (Leitsatz der Redaktion)AG Augsburg11.01.2012
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31 C 11/12 - Mieterhöhungsverfahren; sofortiges Anerkenntnis; verweigerte Offenlegung der BerechnungsdatenLeitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) im Verfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 a BGB) ist auch nach einer Verteidigungsanzeige der Mieter im Verfahren noch möglich, wenn der Vermieter den Mietern vorab nicht die Berechnungsdaten offen gelegt und verständlich begründet hat, sondern dies erst im Rechtsstreit (§ 558 b BGB) nachholt.AG Brandenburg a. d. Havel21.11.2012
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31 C 175/10 - Insolvenzverfahren und KautionsrückzahlungsanspruchLeitsatz: Wenn zwei Mieter (hier: nichteheliche Lebensgemeinschaft) gemeinsam eine Wohnung anmieten und eine Mietkaution entrichten, fehlt ihnen nach Beendigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der Rückzahlung der Mietkaution die Prozessführungsbefugnis, wenn während des bestehenden Mietvertragsverhältnisses über das Vermögen eines oder beider Mieter ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel25.04.2012
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34 C 45/11 - Eigenmächtige Heizungsreparatur durch Mieter im WinterLeitsatz: Eine im Auftrag des Mieters erfolgte Reparatur der Heizung des Wohnhauses durch eine Heizungsbaufirma ist auch im Winter nicht immer eine ,,Notmaßnahme" im Sinne des § 536 a BGB. (Nichtamtlicher Leitsatz)AG Brandenburg a. d. Havel25.04.2012
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72 C 46/12 - Sondernutzungsrecht an Kellerraum; HerausgabeanspruchLeitsatz: Ist einem Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an einem bestimmt bezeichneten Kellerraum nach dem Grundbuch zugeordnet, kann er von dem Besitzer die Herausgabe verlangen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg20.06.2012
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212 C 56/12 - Mieterhöhungsverlangen; Orientierungsmerkmale; Laminat; Ventilator im Entlüftungsschacht des Badezimmers; Bad ohne FensterLeitsatz: 1. Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag i.S.d. Berliner Mietspiegels 2011. 2. Das wohnwerterhöhende Merkmal der modernen, gesteuerten Entlüftung des innenliegenden Badezimmers ist nicht erfüllt, wenn der automatische Entlüfter über den Entlüftungsschacht sich lediglich automatisch mit Betätigung des Lichtschalters einschaltet. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg22.08.2012
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231 C 156/12 - Mieterhöhungsverlangen; Mietspiegel 2011; Orientierungshilfe; bevorzugte Citylage; Vorwegabzug für GewerberäumeLeitsatz: 1. Die Lage der Wohnung in der Schillerstraße in Charlottenburg reicht für die Annahme einer bevorzugten Citylage aus, weil sie nahe einem entsprechenden Gebiet (Kurfürstendamm) liegt; eine Lage in dem Gebiet ist nach dem Berliner Mietspiegel 2011 nicht mehr erforderlich. 2. Der Mieter ist dafür darlegungspflichtig, dass bei einer Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts nach dem Flächenmaßstab ein Vorwegabzug für das Gewerbe notwendig ist. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg29.08.2012
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202 C 259/12 - Verkehrssicherungspflicht auf vermieteten Stellplätzen; Verpflichteter der SicherungspflichtenLeitsatz: Grundsätzlich ist der Vermieter verkehrssicherungspflichtig für vermietete Stellplätze. Eine Delegierung auf die Hausverwaltung kann allerdings erfolgen. Die Sicherungspflicht bezieht sich nur auf die bestimmungsgemäß nutzbaren Flächen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg22.10.2012
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231 C 494/11 - Mieterhöhung; Mietspiegel; Spanneneinordnung; LaminatfußbodenLeitsatz: Laminatfußboden ist nur dann ein wohnwerterhöhendes Merkmal i. S. d. Berliner Mietspiegels 2011, wenn dieser aus dem obersten Preissegment stammt und seine Eigenschaften denen eines Parkettfußbodens gleichkommen. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg26.04.2012
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210 C 370/11 - Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten bei Untermieterräumung; zurückgenommene RäumungsklageLeitsatz: Der Untermieter des gekündigten Mieters schuldet dem zur Herausgabe auffordernden Vermieter Ersatz der zur Durchsetzung des Räumungsanspruchs aufgewendeten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und trägt die Kosten der nach Herausgabe zurückgenommenen Räumungsklage. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg22.03.2012