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VIII ZR 74/12 - Schadensersatz für unterlassene Mängelanzeige des Mieters; Beweislast für Mieterverschulden; AnzeigepflichtLeitsatz: Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536 c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 14. November 2001 - XII ZR 142/99, NJW-RR 2002, 515).BGH05.12.2012
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XII ZB 652/11 - Mietstreitigkeit als Familiensache; Mietvertrag unter Eheleuten; Trennung; Scheidung; sonstige FamiliensachenLeitsatz: a) Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. b) Streitigkeiten aus Mietverträgen (einschließlich gewerblicher Mietverträge), die die Eheleute untereinander geschlossen haben, können sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sein.BGH05.12.2012
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XII ZR 44/11 - Keine Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines BetriebskostenguthabensLeitsatz: Wenn ein Betriebskostenguthaben verspätet an den Mieter ausbezahlt wird, weil der Vermieter mit der Verpflichtung auf Erstellung einer Betriebskostenabrechnung in Verzug geraten ist, ergibt sich ein Anspruch auf gesetzliche Verzugszinsen auch nicht aus einer entsprechenden Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB.BGH05.12.2012
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63 S 220/12 - Duldungspflicht bei Modernisierung; Darlegung der Energieeinsparung oder Wohnwertverbesserung bei Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung; Darlegung der Wohnwertverbesserung bei Erneuerung der Elektroinstallation bis zur neuen ZählertafelLeitsatz: 1. Der Anschluss an die zentrale Warmwasserversorgung ist nicht zu dulden, wenn der Vermieter weder eine damit verbundene Energieeinsparung noch eine Wohnwertverbesserung darlegt. 2. Die Erneuerung der Elektroinstallation bis zur neuen Zählertafel ist dann nicht zu dulden, wenn in deren Ankündigung nur angegeben wird, dass neue Leitungen verlegt werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.12.2012
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II ZR 159/10 - Schadensersatz wegen Vereitelung der Chance der GbR auf Erwerb eines Grundstücks durch selbst erwerbenden Geschäftsführer einer GbR; Geschäftschance; Durchsetzungssperre für Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Treuepflicht des Geschäftsführers der GbRLeitsatz: 1. Vereitelt der geschäftsführende Gesellschafter einer Erwerbsgesellschaft deren Chance zum Erwerb eines Grundstücks, macht er sich schadensersatzpflichtig. 2. Der Durchsetzung des Schadensersatzanspruches wegen Treuepflichtverletzung des ausgeschiedenen Gesellschafters steht nicht entgegen, dass grundsätzlich Ansprüche der Gesellschaft gegen diesen nicht mehr selbständig im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden können (Durchsetzungssperre). (Leitsätze der Redaktion)BGH04.12.2012
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I-24 U 69/12 - Verweigerte Rückgabe der Mietsache trotz eigener fristloser Kündigung; unzulässige RechtsausübungLeitsatz: Der Mieter verstößt gegen Treu und Glauben, wenn er die Rückgabe der Mietsache verweigert, obwohl er selbst das Mietverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt hat.OLG Düsseldorf04.12.2012
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VG 4 K 300.11 - Entschädigung; Entschädigungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Missbrauchstatbestand; Missbrauch der eigenen Stellung; Missverhältnis zum maßgeblichen Grundstückswert; Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Verfolgungsbedingtheit des GrundstücksverkaufsLeitsatz: 1. Für den Ausschlussgrund des schwerwiegenden Missbrauchs der eigenen Stellung reicht objektiv ein lediglich unangemessener Kaufpreis nicht aus; erforderlich ist ein gravierendes Missverhältnis zum maßgeblichen Wert des Grundstücks, wobei als Leitlinie die Unterschreitung des damaligen Verkehrswertes um mehr als 25 v. H. gilt. 2. In subjektiver Hinsicht liegt in den Fällen, in denen sich objektiv der Missbrauch allein aus der Vereinbarung eines nicht angemessenen Kaufpreises ergibt, ein Missbrauch dann vor, wenn der Käufer erkannt hat oder erkennen musste, dass der Verkäufer zu der Gruppe der Personen gehört, die von dem nationalsozialistischen Unrechtssystem verfolgt worden ist, und er auch erkannt hat oder erkennen musste, dass der von dem Verkäufer erzielte Kaufpreis unangemessen niedrig war; Maßstab für diese Betrachtung ist dabei der Verkehrswert bzw. der Wert, der bei einem Verkauf durch eine nicht verfolgte Person hätte erzielt werden können. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Berlin03.12.2012
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V ZR 25/12 - Grundstückskaufvertrag; Sachmangelhaftung des Verkäufers; Altlasten; Grundwasserbelastung mit Cyanid; Aufklärungspflicht des Verkäufers; Eigentumswohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes in Berlin-TegelLeitsatz: Ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück ist mit einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB behaftet, wenn es von Grundwasser durchströmt wird, das mit Giftstoffen (Cyaniden) belastet ist.BGH30.11.2012
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V ZR 245/11 - Prozessrecht; unzulässiges Teilurteil; Verschlechterungsverbot vor Widerspruchsfreiheit von Teil- und SchlussurteilLeitsatz: Wird ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil nur teilweise angefochten, steht einer auf diesen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils das Verbot der Verschlechterung des insoweit rechtskräftig obsiegenden Klägers entgegen. (Leitsatz der Redaktion)BGH30.11.2012
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9 S 30/12 - Betriebskostenvorauszahlung gekoppelt mit MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es mit dem Angebot einer anderweitigen Vertragsänderung inhaltlich dergestalt verquickt ist, dass der Mieter keinen hinreichend sicheren Aufschluss darüber erhält, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen auf die anderweitige Vertragsänderung gerichtet ist und inwiefern es sich auf § 558 BGB stützt. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich eine zu hohe Betriebskostenvorauszahlung in das Mieterhöhungsverlangen eingestellt hat und der Mieter ohne Weiteres erkennen kann, dass der Vorauszahlungsbetrag ausschließlich aus Gründen der Klarstellung, nämlich zur Darlegung des sich nach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ergebenden Gesamtbetrags in der Berechnung aufgeführt ist.LG Itzehoe30.11.2012