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Urteil Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand
Schlagworte
Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand; Plakatsammlung Sachs
Leitsatz
Die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin schließt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht aus, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand nach dem Krieg verschollen war und der Eigentümer erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs von seinem Verbleib Kenntnis erlangt hat.
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