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Urteil Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand


Schlagworte

Vorrang des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs vor Rückerstattung bei verschollenem Vermögensgegenstand; Plakatsammlung Sachs

Leitsatz

Die Rückerstattungsanordnung für das Land Berlin schließt den Herausgabeanspruch nach § 985 BGB nicht aus, wenn der verfolgungsbedingt entzogene Vermögensgegenstand nach dem Krieg verschollen war und der Eigentümer erst nach Ablauf der Frist für die Anmeldung eines Rückerstattungsanspruchs von seinem Verbleib Kenntnis erlangt hat.

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