67 S 247/24 - Wohnwerterhöhendes Merkmal „hochwertiges Parkett“
Leitsatz: Das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals „hochwertiges Parkett“ i.S.d. Berliner Mietspiegels 2024 setzt nicht voraus, dass sich das Parkett in einem guten Zustand befindet.