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Urteil Fällige Wohngeldforderungen nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige


Schlagworte

Fällige Wohngeldforderungen nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige

Leitsatz

Nach der Masseunzulänglichkeitsanzeige fällige Wohngeldforderungen sind Neumasseverbindlichkeiten, die nur im Wege der Leistungsklage geltend gemacht werden, die aber unzulässig ist oder wird, wenn der Insolvenzverwalter im Urteilsverfahren gegenüber den Neugläubigern die erneute/andauernde Masseunzulänglichkeit darlegt und ggf. nachweist.

(Leitsatz der Redaktion)

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