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Urteil Unwirksame Schönheitsreparaturklausel in Gewerberaummietvertrag
Schlagworte
Unwirksame Schönheitsreparaturklausel in Gewerberaummietvertrag
Leitsatz
Eine Formularklausel zur Überbürdung von Schönheitsreparaturen, wonach der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters von der bisherigen „Ausführungsart“ abweichen darf, verstößt auch in Gewerberaummietverträgen gegen das Transparenzgebot, weil der Begriff der „Ausführungsart“ mehrdeutig ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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