12 O 236/14 - Keine Maklerprovision bei wirksamem Vertragsrücktritt aufgrund Arglist des Grundstücksverkäufers, feuchte Kellerräume
Leitsatz: Fehlt es an einem wirksamen Hauptvertrag, weil dieser durch wirksame
Anfechtung in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt worden ist, entfällt
auch der Anspruch auf Zahlung der ansonsten verdienten Maklerprovision;
Gleiches gilt, wenn der Rücktritt vom Vertrag erklärt wird und der Rücktrittsgrund
auch zur Anfechtung berechtigt hätte.
(Leitsatz der Redaktion)