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Urteil Baumfällkosten als Betriebskosten
Schlagworte
Baumfällkosten als Betriebskosten
Leitsatz
Zu den als Betriebskosten umlagefähigen Kosten der Gartenpflege gehören auch die Kosten für das Fällen von abgestorbenen oder abstehenden Bäumen.
(Leitsatz der Redaktion)
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