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Urteil Vollständige Fertigstellung im Bauvertrag als Voraussetzung für Fälligkeiten des Restkaufpreises
Schlagworte
Vollständige Fertigstellung im Bauvertrag als Voraussetzung für Fälligkeiten des Restkaufpreises
Leitsatz
Zur Auslegung der Formulierung „nach vollständiger Fertigstellung“ in der Ratenzahlungsbestimmung eines Bauträgervertrags.
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