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Urteil Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete geht auf JobCenter über
Schlagworte
Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete geht auf JobCenter über
Leitsatz
Bezieht ein Wohnraummieter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach Maßgabe des SGB II, geht ein auf Rückerstattung überzahlter Miete gerichteter Bereicherungsanspruch gegen den Vermieter unter den Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB II auf den Sozialleistungsträger über.
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