8 C 392/18 - Kein Widerruf der Mietaufhebung
Leitsatz:
Tritt
der Mieter kurz nach der Wohnungsübergabe in den Geschäftsräumen des Vermieters
vom Mietvertrag zurück, kann er bei einem erneuten Sinneswandel nicht
Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.
(Leitsatz der Redaktion)