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Urteil Unzutreffende Namensbezeichnung bei Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Unzutreffende Namensbezeichnung bei Eigenbedarfskündigung
Leitsatz
Bezeichnet der Vermieter die Bedarfsperson in der Erklärung einer Eigenbedarfskündigung mit einem vollständig unzutreffenden Nachnamen, ist die Kündigung wegen Verstoßes gegen § 573 Abs. 3 BGB unwirksam.
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