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V ZB 223/12 - Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht erfüllter Gebührenansprüche; verzögerte EigentumsumschreibungLeitsatz: ...§ 141 i. V. m. § 10 Abs. 1 KostO mit der...BGH16.10.2014
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V ZR 275/14 - Werdende ausscheidende WohnungseigentümerLeitsatz: Ein werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965 - VII ZR 160/63, BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen.BGH24.07.2015
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75 C 53/18 - Räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit und WohngeldLeitsatz: Die räumliche Verkleinerung einer Sondereigentumseinheit von ca. 278,60 m² auf ca. 179,70 m² bei gleichzeitiger Verringerung der Miteigentumsanteile von 648/10.000 auf 404/10.000 kann nicht unmittelbar und isoliert zum Gegenstand eines notariell beurkundeten Kaufvertrags gemacht werden. Sie kann auch nicht in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gestellt und beschlossen, sondern nur in Anwesenheit aller vorhandenen Wohnungseigentümer notariell beurkundet und zur Eintragung in den Wohnungsgrundbüchern beauftragt werden. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg20.02.2019
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V ZB 53/18 - Verfahren zur Namensänderung im Grundbuch nach Geschlechtsumwandlung, Ausnahmen vom Offenbarungsverbot bei geschlossenem GrundbuchLeitsatz: 1. Beantragt eine im Grundbuch eingetragene Person gestützt auf einen nach den §§ 1 ff. TSG ergangenen Beschluss die Richtigstellung ihres Namens, hat das Grundbuchamt die Namensänderung in dem bisherigen Grundbuchblatt zu vermerken. Anschließend ist das Grundbuch in entsprechender Anwendung der §§ 28 ff. GBV umzuschreiben, d. h., das bisherige Grundbuchblatt wird geschlossen und ein neues Grundbuchblatt wird eröffnet. 2. Die Einsicht in das wegen eines Offenbarungsverbots gemäß § 5 Abs. 1 TSG geschlossene Grundbuchblatt ist nur solchen Personen zu gestatten, die ein berechtigtes Interesse hieran, d. h. (auch) an den früheren Eintragungen dargelegt haben.BGH07.03.2019
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V ZR 159/19 - Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt keinen Bauträgervertrag vorausLeitsatz: .... Mai 2012 - V ZR 196/11, GE 2012, 969...BGH14.02.2020
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V ZB 17/22 - Nach Löschung einer Zwangseintragung kein Anspruch auf Umschreibung des GrundbuchblattesLeitsatz: Der von einer rechtmäßig zustande gekommenen Zwangseintragung in dem Grundbuch Betroffene hat nach deren Löschung keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblattes; ein solcher Anspruch ergibt sich weder aus einer entsprechenden Anwendung des § 28 GBV oder aus Art. 17 DSGVO noch unmittelbar aus den Grundrechten.BGH21.09.2023