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Urteil Werdende ausscheidende Wohnungseigentümer
Schlagworte
Werdende ausscheidende Wohnungseigentümer
Leitsatz
Ein
werdender Wohnungseigentümer bleibt auch dann Mitglied des Verbands, wenn er
die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung
veräußert (insoweit Aufgabe von BGH, Urteil vom 14. Juni 1965 - VII ZR 160/63,
BGHZ 44, 43, 45); der Erwerber ist nicht als werdender Wohnungseigentümer
anzusehen.
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