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  1. VIII ZR 429/21 - Befürchtete Verschlimmerung der Krankheit als unzumutbare Härte, Einholung eines Fachgutachtens
    Leitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Räumungsverlangen des Vermieters substantiiert auf eine unzumutbare Härte, weil ein Umzug zu einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen würde, ist darüber Beweis zu erheben.2. Die Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter hat nach dem Sachstand bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu erfolgen (Bestätigung von BGH, GE 2020, 924).(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    30.08.2022
  2. VIII ZR 96/22 - Ärztliches Attest zur Gesundheitsgefahr beim Umzug
    Leitsatz: 1. Macht der Mieter für den Fall eines erzwungenen Wohnungswechsels substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, ist in der Regel vom Gericht ein Sachverständigengutachten einzuholen.2. Mit der Vorlage eines ausführlichen fachärztlichen Attests kann der Vortrag des Mieters untermauert werden; eine Bewertung des Attests ist dem Richter ohne medizinische Sachkunde verwehrt.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    13.12.2022
  3. VIII ZR 114/22 - Prüfung einer nicht zu rechtfertigenden Härte, Räumung, Suizidgefahr
    Leitsatz: ...26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, GE 2023...
    BGH
    10.04.2024

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