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12 C 77/83 - Komfortzuschlag für Ausstattungsmerkmal "Bad"; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; KomfortzuschlagLeitsatz: Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 XII. BMG.AG Schöneberg15.04.1983
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7 C 81/83 - Allgemein üblicher Zustand; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Allgemein üblicher Zustand; Ölzentralheizung; Fernsehantenne, AnschlußLeitsatz: Die Ausstattung, die für Sozialwohnungen üblich ist, kann als "allgemein üblicher Zustand" im Sinne des § 541 b Abs. 1 BGB angesehen werden.AG Tempelhof-Kreuzberg07.04.1983
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6 C 719/82 - Kosten der Immissionsmessung; Etagenheizung; Kostenabwälzung; BetriebskostenLeitsatz: 1. Die Kosten der Messungen von Immissionen dürfen auch bei Gasetagenheizungen im preisgebundenen Altbau auf den Mieter abgewälzt werden. 2. Werden die Wartungsarbeiten an einer Etagenheizung im Auftrage des Vermieters durchgeführt, so kann der Vermieter vom Mieter Ersatz seiner Aufwendungen verlangen. 3. Immissionsmeßgebühren sind dergestalt weiterzugeben, daß jedem Mieter die für seine Wohnung unmittelbar entstehenden Kosten aufgebürdet werden.AG Schöneberg06.04.1983
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15 C 75/83 - Umfang der Beheizungspflicht des Vermieters; Raumtemperatur; Durchschnittstemperatur; Beheizungszeit; HeizzeitklauselLeitsatz: Eine Beheizung in der Zeit von 6 bis 23 Uhr mit einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius ist als ausreichende Erfüllung der Beheizungspflicht des Vermieters anzusehen.AG Schöneberg29.03.1983
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16 C 81/83 - Vergütungsanspruch des Vermieters für Vorstellungsgespräch mit Nachmietern; Nebenpflichten, Nachmieter; positive VertragsverletzungLeitsatz: Zur Frage, ob ein Vergütungsanspruch des Eigentümers oder Hausverwalters entstehen kann, wenn der Mieter ohne Verpflichtung Nachmieter sucht und deren Vorsprechen den Eigentümer oder Hausverwalter zeitlich belasten.AG Schöneberg29.03.1983
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10 C 28/83 - Preisrechtswidrige Kaution; Rückwirkung von Gesetzen; Preisbindung; Altbauwohnung; MietvorauszahlungLeitsatz: Eine vor Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin vereinbarte Kaution für preisgebundenen Altbauwohnraum bleibt auch nach Inkrafttreten des genannten Gesetzes preisrechtswidrig.AG Neukölln28.03.1983
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19 C 77/83 - Mieterhöhung aufgrund wohnwertverbessernder Maßnahmen; Warmwasserbereiter; Kohlebadeofen; Durchlauferhitzer; Badausstattung; Komfortzuschlag; ModernisierungszuschlagLeitsatz: 1. Ein Kohlebadeofen ist ein Warmwasserbereiter i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 XII. BMG. 2. War ein Raum ursprünglich mit Badewanne und Kohlebadeofen ausgestattet und wurde später im Wege der Modernisierung ein Handwaschbecken eingebaut, Fliesen verlegt und ein Durchlauferhitzer für Küche und Bad installiert, so darf der Komfortzuschlag dennoch gefordert werden.AG Schöneberg16.03.1983
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15 C 53/83 - Ausstattung eines Bades; Komfortzuschlag; Warmwasserbereiter; KohlebadeofenLeitsatz: Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 des XII. Bundesmietengesetzes.AG Schöneberg11.03.1983
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16 C 14/83 B - Ausstattung eines Bades; Komfortzuschlag; Warmwasserbereiter; KohlebadeofenLeitsatz: Ein Kohlebadeofen ist kein Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 des XII. Bundesmietengesetzes.AG Charlottenburg08.03.1983
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15 C 11/83 - Mängel am Gemeinschaftseigentum; Gemeinschaftseigentum/Mängelbeseitigung; Mängelbeseitigung/GemeinschaftseigentumLeitsatz: Der Mieter kann vom Vermieter die Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum nicht verlangen.AG Schöneberg04.03.1983