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  1. 2 C 495/83 - Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung; Wertverbesserung; Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme; Duldungspflicht - bei Modernisierung; Steigeleitungen (Gasheizungsrohre) - Ankündigung des Einbaues
    Leitsatz: 1. Nach § 541 b BGB muß der Vermieter dem Mieter zwei Monate vor dem Beginn der Modernisierungsmaßnahme deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses schriftlich mitteilen. Nur die gleichzeitige Erteilung aller dieser Informationen löst die Duldungspflicht des Mieters aus.
    AG Schöneberg
    08.11.1983
  2. 19 C 258/83 - Modernisierung; gehobener/Wohnwert; Treu/und Glauben; Umgestaltung/des Mietverhältnisses durch Modernisierung; Verdoppelung/des Mietzinses; Vertragstreue/Verletzung durch Luxusmodernisierung; Wohnwert/gehobener; allgemeine/Üblichkeit im Sinne von § 541 b Abs. 1, 2. Hs. BGB; Rechtsbegriff/unbestimmter; Rechtsklarheit; Rechtssicherheit; Üblichkeit/im Sinne von § 541 b Abs. 1, 2. Hs. BGB; Unangemessenheit/Verhältnis zur Üblichkeit; unbestimmter/Rechtsbegriff
    Leitsatz:
    AG Charlottenburg
    31.10.1983
  3. 19 C 258/83 - Modernisierung; Ankündigung/von Modernisierungsmaßnahmen; Duldungspflicht/gegenüber Modernisierungsmaßnahmen; Maßnahme/im Sinne von Art. 4 des Gesetzes zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen vom 20. Dezember 1982; Mietvertrag/Verhältnis zu § 541 b Abs. 4 BGB
    Leitsatz:
    AG Charlottenburg
    31.10.1983
  4. 8 C 408/83 - Kappungsgrenze/bei Übergang von Kostenmiete; Mieterhöhung/Kappungsgrenze; Kappungsgrenze/bei Übergang von Kostenmieten; Vergleichsmiete; Kostenmiete/Übergang zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Kappungsgrenze); Mieterhöhungsverlangen/Kappungsgrenze
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MHG (30 % Kappungsgrenze) ist auch beim Übergang von der Kostenmiete zur ortsüblichen Vergleichsmiete anzuwenden.
    AG Charlottenburg
    14.10.1983
  5. 16 C 269/83 - Einseitiger Übergang von Heizkostenpauschale zur Heizungsumlage; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhungserklärung; Stichtagsmiete, Kürzung; Heizkostenpauschale; Nebenkostenumlage; Heizungskostenumlage; Warmwasserversorgung
    Leitsatz: Will der Vermieter einer preisgebundenen Berliner Altbauwohnung von einer mietvertraglich vereinbarten Heizkostenpauschale abrücken und die Wärmeversorgungskosten umlegen, so hat er die Stichtagsmiete um 10 % zu kürzen und dem Mieter innerhalb der Fristen des § 18 Abs. 3 I. BMG eine Mietneuberechnung zukommen zu lassen.
    AG Schöneberg
    11.10.1983
  6. 8 C 296/83 - Verjährung/Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen; Ersatzansprüche des Vermieters - Verjährung; Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters; Feststellungsklage und Verjährungsunterbrechung; Verjährungsunterbrechung - durch Feststellungsklage
    Leitsatz: Die Verjährung des Schadensersatzanspruches des Vermieters wegen unterlassener Schönheitsreparaturen wird vor seiner Entstehung durch die Erhebung einer Feststellungsklage nicht unterbrochen.
    AG Charlottenburg
    30.09.1983
  7. 7 C 180/83 - Komfortzuschlag und Ersatzbeschaffung des Mieters; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Bad; Durchlauferhitzer; Ersatzbeschaffung; Ausstattungsmerkmal; Mangelbeseitigung
    Leitsatz: Für die Zulässigkeit der Forderung des Komfortzuschlages für ein vorhandenes Badezimmer ist es ohne Bedeutung, wenn der vom Vermieter gestellte Durchlauferhitzer defekt war und der Mieter sich auf eigene Kosten einen neuen anschaffte.
    AG Schöneberg
    26.09.1983
  8. 13 C 739/82 - Ausschluß der Mieterhöhung/befristetes Mietverhältnis; Ausschluß der Mieterhöhung/mietvertragliche Vereinbarung; Mieterhöhung/Ausschluß durch Mietvertrag; Mietpreisgleitklausel/kein Vorbehalten der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Ausschluß der Mieterhöhung/fester Mietzins; feste Laufzeit/Ausschluß der Mieterhöhung; fester Mietzins/Ausschluß der Mieterhöhung
    Leitsatz: Bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit und Verlängerungsklausel ist eine Mieterhöhung gem. § 1 Satz 3 MHG so lange ausgeschlossen, wie die zunächst vereinbarte Mietzeit noch dauert. Diesem Ausschluß einer Mieterhöhung steht auch eine vereinbarte Mietpreisgleitklausel nicht unbedingt entgegen.
    AG Charlottenburg
    09.09.1983
  9. 7 C 413/83 - Einstweilige Verfügung des Mieters gegen Modernisierungsmaßnahmen; Außenantenne/Anspruch auf Benutzung; Antennenanlage/Modernisierungsankündigung; Gemeinschaftsantennenanlage/Modernisierung; Klarheit/der Modernisierungsankündigung; Mitteilung/geplanter Modernisierungsarbeiten; Modernisierung/einstweilige Verfügungen; Modernisierungsankündigung/Dauer der Arbeiten; Modernisierungsankündigung/Art und Umfang der Arbeiten; Modernisierungsankündigung auf Mieterhöhung; einstweilige Verfügung/des Mieters gegen Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: Der Mieter kann sich bei unzureichender Modernisierungsankündigung gegen die Fortsetzung der Modernisierungsarbeiten ohne einstweilige Verfügung wehren.
    AG Neukölln
    06.09.1983
  10. 13 C 646/82 - Auswirkung einer vereinbarten Mietminderung auf Mieterhöhung; Mieterhöhung/Berücksichtigung der Mietminderung; Mieterhöhungsverlangen/vereinbarter Minderungsbetrag; Mietminderung/Berücksichtigung bei Mieterhöhung
    Leitsatz: Haben die Parteien im Mietvertrag einen monatlichen Minderungsbetrag von 200,-- DM vereinbart, so erhöht sich dieser Minderungsbetrag verhältnismäßig, wenn eine neue ortsübliche Miete gebildet wird.
    AG Charlottenburg
    31.08.1983