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8 C 661/82 - Heizkostenabrechnung; Blockheizwerk/Erläuterung der Heizkostenabrechnung; Erläuterung des Umlegungsmaßstabes/Heizkostenabrechnung; Heizwerk/Erläuterung der Heizkostenabrechnung; Klarheit/einer Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab/Erläuterung; Verständlichkeit/einer Heizkostenabrechnung; Vorwegabzug/Heizkostenabrechnung; Bauwärme/Erläuterung des Abzugs in Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Vorwegabzug; Heizkostenabrechnung/Blockheizwerk; Heizkostenabrechnung/UmlegungsmaßstabLeitsatz: Eine Heizkostenabrechnung muß für einen rechtlich und betriebswirtschaftlich nicht vorgebildeten Mieter so klar und verständlich sein, daß er, eventuell unter Kontrolle der Belege, materielle Unrichtigkeiten selbst feststellen kann. Die Vollständigkeit und Verständlichkeit des Rechenwerks darf sich aber nicht erst durch Einsicht und Auswertung der Kostenbelege ergeben, sondern aus der Abrechnung als Schriftstück im formellen Sinne selbst.AG Charlottenburg01.03.1983
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12 C 42/83 - Wohnwertzuschlag; Grundmietenerhöhung - Ausschluß bei Kellerwohnung; Kellerwohnung - Ausschluß von Mieterhöhungen; Komfortzuschlag - Unzulässigkeit bei KellerwohnungLeitsatz: Die allgemeinen Grundmieterhöhungen (§ 1 XII. BMG) und der Komfortzuschlag (§ 2 XII. BMG) sind für Kellerwohnungen im Sinne des § 8 Abs. 2 XII. BMG ausgeschlossen. Bei Räumen, die im Souterrain gelegen und lediglich 2,40 m hoch sind, handelt es sich um typische Kellerräume.AG Schöneberg25.02.1983
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4 C 710/82 - Definition des Einfamilienhauses; Mietpreisbindung; Mietpreisfreigabe; Reiheneinfamilienhaus; AltbauwohnraumLeitsatz: Reiheneinfamilienhäuser, die vom jeweiligen Nachbarhaus nicht durch eine Brandschutzmauer getrennt sind, sind keine Einfamilienhäuser im Sinne des § 5 XI. BMG.AG Neukölln23.02.1983
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19 C 48/83 - Komfortzuschlag für Bad; Kohlebadeofen; Warmwasserbereiter; ModernisierungszuschlagLeitsatz: 1. Bei einem Kohlebadeofen handelt es sich um einen Warmwasserbereiter im Sinne des § 2 Abs. 3 12. BMG. 2. Auch bei einem modernisierten Bad ist der Mieter verpflichtet, den Komfortzuschlag zu zahlen, wenn die erstmalige Einrichtung vom Vermieter geschaffen worden ist.AG Schöneberg23.02.1983
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10 C 760/82 - Duldung unerheblicher Einwirkungen auf die Mietsache; Duldungspflicht d. Mieters; Modernisierungsmaßnahmen; Antennensteckdose; Kabelfernsehen; Einwirkung, unerheblicheLeitsatz: Beim Einbau einer Antennensteckdose zum Anschluß an Kabelfernsehen handelt es sich um eine Maßnahme, die mit nur einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden ist, so daß die Vorschriften des § 541 b Abs. 2 Sätze 1 bis 3 nicht zum Zuge kommen.AG Tempelhof-Kreuzberg23.02.1983
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8 C 724/82 - Klage auf Räumung von Wohnraum bei fehlendem Mietverhältnis; Zuständigkeit, ausschließliche; Räumungsklage; Herausgabeklage; Mietvertrag, NichtzustandekommenLeitsatz: Eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO besteht nicht, wenn eine Klage auf Räumung von Wohnraum darauf gestützt wird, daß ein Mietvertrag nicht zustandegekommen sei.AG Charlottenburg18.02.1983
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4 C 488/82 - Mietrückstand, Verschulden; Kündigung/fristlose wegen Mietrückstandes; Mängel der Mietsache/Zahlungsverzug; Mietrückstand/unverschuldeter bei Mietminderung; Minderung des Mietzinses/Zahlungsverzug; Verschulden/Mietrückstand; fristlose Kündigung/keine bei Streit über Mietminderung; Mietminderung/kein ZahlungsverzugLeitsatz: Ein die Kündigung des Mietvertrages rechtfertigender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn die Höhe eines Mietminderungsbetrages wegen Mängeln der Mietsache in Streit steht. Der Vermieter hat den Streit über den Minderungsbetrag nach Treu und Glauben gerade dann erst durch eine Zahlungsklage zu klären, wenn er die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs herbeigeführt und damit die Ursache der Meinungsverschiedenheit über die Miethöhe gesetzt hat.AG Schöneberg18.02.1983
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4 C 721/81 - Abgrenzung von teilmöbliertem Wohnraum und Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen; Preisgebundene Altbauwohnung; Untermiete; unmöblierte Wohnung; Möblierungszuschlag; Kaution; Rückwirkung von GesetzenLeitsatz: 1. Zur Frage, wann bei einer Untervermietung einer preisgebundenen Altbauwohnung im ganzen die Untermiete frei vereinbart werden darf. 2. Zur Berechnung des Möblierungszuschlages. 3. Eine nach § 29 a 1. BMG a.F. unzulässigerweise geforderte Kaution kann nach Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin nicht mehr zurückgefordert werden.AG Tiergarten10.02.1983
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3 C 574/82 - Studentenwohnheim; Studentenwohnheimplatz/Kündigung; Berechtigtes Interesse/in S. d. § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/Zeitmietverhältnis; Mietzeit "Dauer des Studiums"; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB (Studentenwohnheim); Kündigung/eines Zimmers in einem Studentenwohnheim; Rotationssystem/als Kündigungsgrund; Studenten/Kündigung von Zimmern; Wegfall/der Geschäftsgrundlage bei Zeitmietverhältnis; Zeitmietverhältnis/Vermietung eines StudentenwohnheimplatzesLeitsatz: 1. Ein Mietverhältnis über ein Studentenwohnzimmer, das "für die Dauer des Studiums" vermietet ist, stellt ein nicht kündbares Zeitmietverhältnis dar. 2. Selbst wenn man es als ein auf unbestimmte Zeit geschlossenes Mietverhältnis ansähe, würde das sog. Rotationssystem als berechtigtes Interesse eine Kündigung nicht rechtfertigen, da die Parteien mietvertraglich etwas anderes vereinbart haben.AG Schöneberg08.02.1983
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15 C 622/82 - Eigenbedarfskündigung (selbstverschuldeter Eigenbedarf); Eigenbedarf/des Vermieters (anfänglicher); Familienangehörige des Vermieters/Eigenbedarfskündigung; Gebrechlichkeit von Familienangehörigen/Eigenbedarfskündigung; Pflegebedürftigkeit von Familienangehörigen/Eigenbedarfskündigung; Vermietermehrheit/Eigenbedarf; Personenmehrheit/Eigenbedarf; Eigenbedarf/bei Mietvertragsabtretung; anfänglicher Eigenbedarf/kein Kündigungsgrund; Rechtsmißbrauch/EigenbedarfskündigungLeitsatz: Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht gerechtfertigt, wenn die Eigenbedarfsgründe schon bei Beginn des Mietverhältnisses (Vertragsschluß bzw. Eigentumserwerb) vorlagen.AG Schöneberg06.02.1983