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  1. V ZR 221/15 - Pflichtverletzung des Erwerbers eines entzogenen Wohnungseigentums bei weiterer Besitzüberlassung an ehemaligen Eigentümer
    Leitsatz: Der Ersteher einer Eigentumswohnung verletzt die Pflicht nach § 14 Nr. 1 WEG, wenn er die Nutzung durch den früheren Wohnungseigentümer, dem das Wohnungseigentum nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG entzogen worden ist, nicht beendet, sondern ihm den Besitz an dem Sondereigentum weiter überlässt; die anderen Wohnungseigentümer können verlangen, dass er dem früheren Wohnungseigentümer den Besitz entzieht.
    BGH
    18.11.2016
  2. I ZR 232/16 - Energieausweis als Pflichtangabe in Immobilienanzeigen auch für Makler
    Der Fall: ...Deutsche Umwelthilfe e. V. gegen Zeitungsanzeigen...
    BGH
    05.10.2017
  3. V ZR 138/18 - Feststellung des kontradiktorischen Gegenteils, zweimal Dachausbau in jeweils verkehrter Schlachtordnung
    Leitsatz: Ist eine auf Unterlassung des Dachausbaus gerichtete Klage des Beklagten rechtskräftig abgewiesen worden, steht auch umgekehrt fest, dass der Kläger zum Ausbau berechtigt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    10.01.2019
  4. V ZR 175/16 - Anfertigung eines Inventarverzeichnisses und Schätzung des Inventars bei eigenmächtiger Inbesitznahme einer ersteigerten Immobilie
    Leitsatz: Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Kommt er dem nicht nach, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.
    BGH
    23.06.2017
  5. V ZR 138/17 - Entzug von Bruchteilseigentum und rechtliche Möglichkeiten des nichtstörenden Miteigentümers
    Leitsatz: a) Wohnungseigentum in Bruchteilseigentum kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. b) Der nicht störende Miteigentümer ist aber entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zuschlags dadurch abzuwenden, dass er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers selbst erwirbt, den störenden Miteigentümer dauerhaft und einschränkungslos aus der Wohnanlage entfernt, und dass er der Wohnungseigentümergemeinschaft alle Kosten ersetzt, die dieser durch die Führung des Entziehungsrechtsstreits und die Durchführung eines Zwangsversteigerungsverfahrens zur Durchsetzung des Entziehungsanspruchs entstanden sind.
    BGH
    14.09.2018
  6. V ZR 271/18 - Unterlassungsanspruch gegen Mieter bei zweckwidriger Nutzung
    Leitsatz: a) Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB. b) Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Wohnungs- oder Teileigentumseinheit im Falle einer Nutzung, die der in der Teilungserklärung für diese Einheit getroffenen Zweckbestimmung widerspricht, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB. c) Die Nutzung einer Teileigentumseinheit als Eisverkaufsstelle (Eisdiele) mit Bestuhlung verstößt gegen eine in der Teilungserklärung enthaltene Zweckbestimmung, nach der die Einheit nur als „Laden“ genutzt werden darf; bei typisierender Betrachtung stört diese Nutzung jedenfalls dann mehr als eine Nutzung als Ladengeschäft, wenn Außenflächen in Anspruch genommen werden, sei es durch eine Außenbestuhlung oder durch den Verkauf nach außen.
    BGH
    25.10.2019
  7. V ZR 330/17 - Zulässige Unterbringung Obdachloser in Teileigentum, Wohnnutzung, heimähnliche Unterbringung
    Leitsatz: Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.
    BGH
    08.03.2019
  8. VIII ZR 5/20 - Mehrere Mieterhöhungen bei trennbaren Modernisierungsmaßnahmen
    Leitsatz: ...Senatsurteile vom 17. Dezember 2014 - VIII ZR 88/13...
    BGH
    28.04.2021
  9. VII ZR 297/21 - Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters
    Leitsatz: a) Der Einzelrichter muss den Rechtsstreit nach § 526 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO dem Kollegium zur Entscheidung über eine Übernahme vorlegen, wenn sich eine aus seiner Sicht gegebene grundsätzliche Bedeutung aus einer - nach der Übertragung auf ihn eingetretenen - wesentlichen Änderung der Prozesslage ergibt. b) Durch Nichtbeachtung der Vorlagepflicht entzieht der Einzelrichter die erneute Beurteilung der grundsätzlichen Bedeutung der Sache dem Kollegium als dem gesetzlich zuständigen Richter.
    BGH
    17.11.2022
  10. VII ZR 71/11 - Hemmung der Verjährung durch selbständiges Beweissicherungsverfahren durch WEG
    Leitsatz: Zur Hemmung der Verjährung durch einen Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft unter Nennung der Namen aller Eigentümer, vertreten durch den Verwalter, im Jahre 2007 eingeleitet worden ist.
    BGH
    20.06.2013