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2 U 56/18 - Kabelweitersendung durch WEG bei gewerblicher FerienvermietungLeitsatz: .... September 2015 - I ZR 228/14)....OLG Braunschweig17.04.2019
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I ZR 228/14 - Keine Vergütungspflicht bei Gemeinschaftsantennenanlagen von Wohnungseigentümern, Urheberrechtsentgelte für Weiterleitung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, GEMA, VG Media, VerwertungsgesellschaftenLeitsatz: 1. Überträgt eine Wohnungseigentümergemeinschaft über Satellit ausgestrahlte und mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangene Fernseh- oder Hörfunksignale zeitgleich, unverändert und vollständig durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer weiter, handelt es sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG und sind weder Schadensersatzansprüche oder Wertersatzansprüche von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen oder Filmherstellern noch Vergütungsansprüche der ausübenden Künstler gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft begründet. 2. Die Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens ist bei einem Streitfall nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UrhWG, an dem eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist und der die Nutzung von nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Werken oder Leistungen betrifft, gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG keine Sachurteilsvoraussetzung nach § 16 Abs. 1 UrhWG, wenn die Frage der Anwendbarkeit und der Angemessenheit des Tarifs nicht entscheidungserheblich ist. Die Aussetzung des Rechtsstreits gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG kommt in einem solchen Fall gleichfalls nicht in Betracht.BGH17.09.2015
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I ZR 171/19 - Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in FerienwohnungenLeitsatz: Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.BGH18.06.2020
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I ZR 21/14 - Bloßes Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern, UrhebervergütungTeaser: ...Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des...BGH17.12.2015
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III ZR 33/07 - Keine Belehrungspflicht des Notars über Umsatzsteuer; steuerrechtliche Prüfung eines Grundstückskaufs; HaftungsausschlußLeitsatz: 1. Der Notar ist regelmäßig nicht nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BeurkG aufgrund seiner Pflicht zur Rechtsbelehrung oder seiner allgemeinen Betreuungspflicht aus § 14 Abs. 1 Satz 2 BNotO gehalten, auf steuerrechtliche Folgen des beurkundeten Geschäfts hinzuweisen. Ihn trifft hinsichtlich des Entstehens einer Umsatzsteuerpflicht keine allgemeine Belehrungspflicht. 2. Korrigiert ein Notar einen Teilaspekt einer ihm von den Urkundsbeteiligten vorgegebenen steuerlichen Gestaltung des Geschäfts, so beschränkt sich seine Prüfungs- und Belehrungspflicht regelmäßig auf diesen Teilaspekt. 3. Den Notar trifft keine allgemeine Belehrungspflicht, wer eine in Folge des beurkundeten Rechtsgeschäfts anfallende Umsatzsteuerpflicht zu tragen hat oder dafür haftet, soweit nicht besondere Umstände eine Belehrung erfordern. Ein Hinweis auf die Haftung nach § 75 AO ist jedoch erforderlich, wenn in einem Unternehmenskaufvertrag die Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB gemäß § 25 Abs. 2 HGB ausgeschlossen wird.BGH20.09.2007
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218 C 165/16 - Keine Kündigung von Lizenzverträgen mit Verwertungsgesellschaften für MietwohnungenLeitsatz: 1. Die Weiterleitung der über eine Gemeinschaftsantenne empfangenen Sendesignale durch ein Kabelnetz an 16 Mietwohnungen ist eine öffentliche Wiedergabe, anders als bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (Abgrenzung zum „Ramses-Urteil“ des BGH GE 2015, 1589).2. Eine Anfechtung oder fristlose Kündigung der Lizenzverträge mit einer Verwertungsgesellschaft ist deshalb nicht möglich. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg08.09.2016