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  1. 65 S 16/18 - Unerlaubte Überlassung der Wohnung an in gemeinsamem Hausstand lebende Kinder nach endgültiger und dauerhafter Aufgabe der Wohnung durch den Mieter, Untervermietung
    Leitsatz: Im Haushalt des Mieters lebende nahe Familienangehörige, insbesondere die Kinder des Mieters, sind zwar selbst dann nicht als „Dritte“ im Sinne des § 540 Abs. 1 BGB anzusehen, wenn sie bereits erwachsen sind, sondern mit Blick auf Art. 6 GG schon nach dem Inhalt des Mietvertrags bestimmungsgemäß in den Gebrauch der Mietsache einbezogen. Das gilt allerdings nur, solange der Mieter selbst die Wohnung noch in eigener Person zusammen mit den in den Haushalt aufgenommenen Familienangehörige nutzt. Gibt der Mieter seinen Wohnsitz in der Wohnung ohne den Willen, jemals wieder dauerhaft in der Wohnung zu leben, endgültig auf, stellt die ohne Erlaubnis des Vermieters erfolgte Überlassung der Wohnung an bis dahin mit dem Mieter in gemeinsamem Haushalt lebende Angehörige (auch Kinder) eine nicht unerhebliche schuldhafte Vertragspflichtverletzung dar, die zu einer fristgemäßen Kündigung berechtigt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    18.04.2018
  2. XI ZR 36/98 - Funktionsnachfolger der Sparkassen bei Grundpfandrechten; Aufbaudarlehen; Haftung für rückständige Zinsen
    Leitsatz: a) Grundstücke in der ehemaligen DDR haften aus Grundpfandrechten, die von einem staatlichen Verwalter bestellt worden sind, in dem durch Bescheid des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen festgestellten Umfang einer noch bestehenden Bereicherung; eine Haftung für rückständige Zinsen, die während der staatlichen Verwaltung aufgelaufen sind, besteht nicht. b) Funktionsnachfolger der Sparkassen der ehemaligen DDR als Teile der volkseigenen Wirtschaft sind in bezug auf das Verwaltungsvermögen nach Art. 21 des Einigungsvertrages die durch Ländergesetze bestimmten öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute. c) Die Leistung eines Schuldners unter dem Vorbehalt einer Rückforderung ohne Änderung der den Gläubiger treffenden Beweislast ist keine Erfüllung.
    BGH
    06.10.1998
  3. 8 D 25/99. G - Bodenordnungsverfahren; Teilnehmergemeinschaft; Wegeausbau; Ausbaukosten; Kostenverteilung; Beitragsmaßstab
    Leitsatz: Auch in Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz entsteht nach den über § 63 Abs. 2 LwAnpG sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des Flurbereinigungsgesetzes (hier: §§ 16 ff. FlurbG) eine Teilnehmergemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
    BrdbgOVG
    26.09.2002
  4. 65 S 132/01 - Mieterhöhungserklärung; Zugang von Willenserklärungen durch Einwurf in Hausbriefkasten nach 16.00 Uhr
    Urteil: ...Das LG Berlin, ZK 65, Einzelrichterin...
    LG Berlin
    13.11.2001
  5. BVerwG 7 C 5.93 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Unternehmensrückgabe; Betriebsteile; Unternehmensreste; Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens; staatliche Beteiligung; Einlage; Kaufpreis; Ablösungsbetrag; Entschädigungsminderung
    Leitsatz: 1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unternehmensreste der Gesellschaft betrifft. 2. Einzelne Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens können nach § 6 Abs. 6 a VermG nur auf den geschädigten Rechtsträger des Unternehmens als Berechtigten (§ 6 Abs. 1 a Sätze 1 und 2 VermG) und nicht auf dessen Gesellschafter oder Mitglieder zurückübertragen werden. 3. Auch bei der Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG ist eine staatliche Beteiligung nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 c VermG, § 16 URüV zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Rückzahlung einer beim Erwerb der Beteiligung erbrachten Einlage oder Vergütung; § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 URüV ist insoweit nicht anwendbar. 4. Ein anläßlich der Schädigung des Unternehmens erhaltener Kaufpreis oder Ablösungsbetrag ist nicht bei der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG zurückzuzahlen, sondern erst im Rahmen eines späteren Entschädigungsverfahrens entschädigungsmindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG).
    BVerwG
    17.12.1993
  6. 65 S 24/25 - Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung der Mietwohnung an Dritte, Aufnahme eines Lebensgefährten
    Leitsatz: 1. Ein Mieter, der es unterlässt, die erforderliche Erlaubnis des Vermieters vor Überlassung der Räumlichkeiten an einen Dritten einzuholen, verstößt stets gegen seine Pflichten aus dem Mietverhältnis, dies selbst dann, wenn er einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis hat. In diesem Fall kann sich die auf eine fehlende Erlaubnis gestützte Kündigung allenfalls dann als rechtsmissbräuchlich erweisen, wenn der Vermieter seinerseits zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet war und ihm somit selbst eine Vertragsverletzung zur Last fällt.2. Auf die Erteilung der Erlaubnis zur Aufnahme des Lebensgefährten in die Wohnung hat der Mieter in der Regel auch einen Anspruch; dies gilt allerdings nur, solange der Mieter selbst die Wohnung noch in eigener Person nutzt, das heißt der Lebensgefährte in den Haushalt des Mieters aufgenommen wird, um dort gemeinsam zu leben. 3. Bei beendetem Mietverhältnis kann der Kl. die Mietsache auch von einem Dritten zurückfordern, dem der Mieter die Wohnung zum Gebrauch überlassen hat. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin II
    31.07.2025
  7. 65 S 52/18 - Duldungspflicht für Wärmedämmung
    Leitsatz: 1. Die Regelung über den Wärmeschutzüberbau einer Grenzwand in § 16 a NachbG Bln ist verfassungsgemäß.2. Bei einer Giebelwand kann eine Innendämmung bauphysikalische Nachteile verursachen, sodass der duldungspflichtige Nachbar sich nicht darauf als ihn weniger beeinträchtigende Alternative berufen darf.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.01.2021
  8. 65 S 116/25 - „ÖPNV“ und „Nahversorgung“ sind im Berliner Mietspiegel 2024 bereits „eingepreist“ und nur in Ausnahmefällen einem Zu- oder Abschlag zugänglich, keine Notwendigkeit zur Einholung eines Sachverständigengutachtens bzgl. der Anwendung der Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2024 ist ordnungsgemäß aufgestellt, denn er erfüllt die Anforderungen des § 558d BGB an einen qualifizierten Mietspiegel.2. Die ÖPNV-Anbindung und die Versorgungsinfrastruktur („Nahversorgung“) sind im Rahmen der Wohnlagenausweisung des qualifizierten Berliner Mietspiegels abschließend berücksichtigt worden.3. Es steht im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen des Gerichts, ob es die beantragte Beweisaufnahme durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ermittlung der ortsüblichen Einzelvergleichsmiete durchführt oder sich - in Abweichung von dem Gebot der Erschöpfung der Beweisanträge - mit einer Schätzung begnügt.
    LG Berlin II
    30.09.2025
  9. 26 C 65/97 - Verkehrsgenehmigung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nutzungen; Herausgabe; Nutzungsherausgabe; Wegfall der Geschäftsgrundlage; Verkaufsgesetz
    Leitsatz: Ist der auf der Grundlage des Verkaufsgesetzes mit dem Mieter des Wohngrundstücks unter Aufhebung des Mietvertrags zustande gekommene Kaufvertrag wegen Verweigerung der Verkehrsgenehmigung unwirksam, so richtet sich der Umfang der vom Besitzer herauszugebenden Nutzungen nach einem zulässigen Mietpreis unter Berücksichtigung der gegenüber einem Mietvertragsverhältnis verminderten Leistungspflichten des Herausgabeberechtigten.
    AG Potsdam
    18.09.1997
  10. 67 S 37/22 - Nachträglicher Ausgleich der Kündigungsrückstände
    Leitsatz: ...2016, 225, juris Rn. 16 - 18, Beschl. v. 6...
    LG Berlin
    19.07.2022