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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 7 C 177/22 - Beschädigung eines Maschendrahtzauns
    Leitsatz: 1. Ein Abzug Neu für Alt ist jedenfalls dann bei der Beschädigung eines Maschendrahtzauns nicht zu berücksichtigen, wenn nur Teile eines einheitlichen Zaunes erneuert werden.2. Hält ein Zaun die landesnachbarrechtlichen Abstandsgrenzen nicht ein und wird dieser vom Nachbarn bei Mäharbeiten beschädigt, liegt ein Mitverschulden des Zauneigentümers jedenfalls dann nicht vor, wenn Einwände des Nachbarn gegen die Abstandsgrenzen nach den landesnachbarrechtlichen Vorschriften präkludiert sind.
    AG Trier
    07.06.2024
  2. VIII ZR 99/14 - Schadensersatz wg. vorgetäuschten Eigenbedarfs trotz eines Räumungsvergleichs bei fehlendem Verzichtswillen
    Leitsatz: ...ZR 356/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 7...
    BGH
    10.06.2015
  3. VIII ZR 61/23 - Anrechnung der Balkonfläche
    Leitsatz: 1. Ist der Mietvertrag nach dem Inkrafttreten der Wohnflächenverordnung (1. Januar 2004) abgeschlossen, gilt die Überleitungsvorschrift des § 5 Wohnflächenverordnung nicht, wonach die Fläche eines Balkons zur Hälfte angerechnet werden kann. Mangels abweichender Vereinbarung ist die Balkonfläche nur zu einem Viertel anzurechnen.2. Die Verjährung des Rückzahlungsanspruchs des Mieters wegen überzahlter Mieten beginnt erst mit Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von einer erheblichen Wohnflächenabweichung. Der bloße Bezug oder die Nutzung der Wohnung reicht dafür nicht; zu Nachforschungen oder einem vollständigen Ausmessen der Wohnung ist der Mieter nicht verpflichtet.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.10.2023