307 S 3/26 - Kein Minderungsrecht bei verweigerter Mitwirkung des Mieters an der Mangelbeseitigung
Leitsatz: Verweigert der Mieter trotz umfangreicher Terminvorschläge des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung seine Mitwirkung bei der Mangelbeseitigung, verliert er sein Minderungsrecht.