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  1. 55 S 130/17 WEG - Wurstbude/Imbiss im Sondereigentum, Anbringung von Werbeelementen an der Fassade
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit des Betriebs einer Wurstbude/eines Imbisses in Sondereigentumseinheiten. 2. Zur zulässigen Anbringung von Werbeelementen an der Außenfassade mit Zustimmung des Verwalters. (Nichtamtliche Leitsätze)
    LG Berlin
    11.09.2018
  2. 55 S 46/18 WEG - Gaststättenbetrieb in einem Laden
    Leitsatz: Wird eine Teileigentumseinheit als „Gewerbeeinheit (Laden)“ gekennzeichnet, kann ein Gaststättenbetrieb darin untersagt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2019
  3. 73 C 64/18 - Senioren-WG liegt noch im Rahmen der Wohnzwecke
    Leitsatz: Überlässt der Wohnungseigentümer eine große Wohnung an eine Wohngemeinschaft von Senioren, die ständig auf ambulante Pflegedienste angewiesen sind, widerspricht dies nicht dem Bestimmungszweck als Wohnung, solange der Betrieb nicht einen Pflegeheimcharakter annimmt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    05.04.2019
  4. 55 S 124/21 WEG - Verweigerung der Veräußerungszustimmung bei 24-stündiger gewerbsmäßiger Betreuung in einer Wohneinheit
    Leitsatz: 1. Die (lntensiv-) Pflege eines Menschen bis zu seinem Lebensende in den eigenen vier Wänden einer Eigentumswohnanlage nimmt dieser nicht ihren Nutzungscharakter zu Wohnzwecken und ist daher von jedem Miteigentümer grundsätzlich hinzunehmen.2. Anders ist dies bei typisierender Betrachtungsweise jedoch zu beurteilen, wenn eine Vielzahl von Pflegebedürftigen und demenzkranken Menschen mit dauerhaft zu erwartender wechselnder Belegung in den Wohneinheiten untergebracht werden soll, insbesondere wenn sich solche Beeinträchtigungen ergeben, die dem Betrieb einer Krankenstation nahekommen.(Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    18.10.2022
  5. 2-13 S 108/18 - Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit
    Leitsatz: 1. Sieht eine Teilungserklärung für eine Teileigentumseinheit ausdrücklich eine gewerbliche Nutzung vor, liegt in der an anderer Stelle angeführten Bezeichnung „lila umrandete Lagerräume mit Büro“ keine Zweckbestimmung. 2. Zur - hier bejahten - Zulässigkeit einer Wohnnutzung in einer Teileigentumseinheit.
    LG Frankfurt/Main
    14.03.2019
  6. 64 S 209/21 - Schonfristzahlung nur bei Zahlung aller und auch der im Kündigungsschreiben nicht erwähnten offenen Mietforderungen des Vermieters
    Leitsatz: Das Begründungserfordernis für die Kündigungserklärung nach § 569 Abs. 4 BGB und die Regelung über die „Schonfristzahlung“ in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wirken nicht in der Weise zusammen, dass es zur Beseitigung einer fristlosen Kündigung jedenfalls ausreiche, die zum Anlass der Kündigung genommenen und im Kündigungsschreiben bezeichneten Rückstände auszugleichen. Eine wirksame „Schonfristzahlung“ liegt vielmehr nur dann vor, wenn alle offenen Mietforderungen des Vermieters getilgt werden, einschließlich solcher, die schon im Zeitpunkt der Kündigung offen waren, aber im Kündigungsschreiben nicht erwähnt wurden. Grundsätzlich ist es Sache der Mieter, sich nach Zugang einer wirksamen Zahlungsverzugskündigung einen Überblick über ihre eigenen Mietzahlungen zu verschaffen und die Gesamthöhe ihrer Mietschulden zu ermitteln. Abweichendes mag gelten, wenn der Mieter nach den Umständen darauf vertrauen darf, die Mietrückstände seien im Kündigungsschreiben vollständig bezeichnet.
    LG Berlin
    14.03.2022
  7. 55 S 48/17 WEG - Begründung von Stellplatzflächen an Tiefgaragen, Bootssteganlage als Grundstücksbestandteil
    Leitsatz: 1. Zur Begründung von Stellplatzflächen an Tiefgaragenstellplätzen in Teilungserklärungen. 2. Zum Charakter einer Bootssteganlage als wesentlicher Bestandteil bzw. Scheinbestandteil eines Grundstücks.
    LG Berlin
    18.09.2018
  8. 2-13 S 138/17 - Kein bestuhltes Eiscafé in Laden, Unterlassungsanspruch auch gegen berechtigten Mieter
    Leitsatz: 1. Sieht die Teilungserklärung eine Nutzung einer Teileigentumseinheit als Laden vor, kann in dieser kein Eiscafé betrieben werden, in dem auch Speisen und Getränke verkauft werden und eine Bestuhlung vorhanden ist. 2. Ein Anspruch auf Unterlassung einer vereinbarungswidrigen Nutzung besteht auch gegen den Mieter, selbst wenn der Mietvertrag eine derartige Nutzung gestattet.
    LG Frankfurt/Main
    27.09.2018
  9. 8 U 158/21 - Pandemiebedingte Mietrückstände, Kündigung, Vertragsanpassung
    Leitsatz: 1. Zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs aufgrund pandemietbedingter Mietzahlungsrückstände.2. Die pandemiebedingte Schließung eines Gastronomiebetriebs berechtigt zur Vertragsanpassung.(Leitsätze der Redaktion)
    KG
    25.04.2022