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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 220)

  1. 18 C 52/86 - Teppichläufer in Kunststoff statt Textil; Instandhaltungspflicht; Treppenhaus; Teppichläufer; Wiederherstellung; Ersatz
    Leitsatz: Der Mieter kann, wenn das Treppenhaus bei Beginn des Mietverhältnisses mit Teppichläufern ausgestattet war, nicht die Wiederherstellung dieses Zustandes verlangen.
    AG Charlottenburg
    15.05.1986
  2. 6 C 697/85 - Heizkosten - Kosten für Überwachung der Öllieferung; Heizkosten - Kosten für die Überwachung der Öllieferungen; Öllieferung - Kosten der Überwachung; Überwachung der Öllieferung - Kosten der Lieferung der verbrauchten Brennstoffe
    Leitsatz: Zu den Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage gehören nicht die Kosten für die Überwachung der Öllieferung (Abwarten der Ankunft der Tankwagen, Freihalten der Tankanlage, Ab- und Anstellen der Heizung, Hilfe bei der Befüllung).
    AG Charlottenburg
    13.05.1986
  3. 14 C 49/86 - Verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Verbrauchserfassung; Abrechnung, verbrauchsabhängige; Kürzungsrecht des Mieters; Heizkostenabrechnungszeitraum; Heizperiode
    Leitsatz: 1. Das Kürzungsrecht des Mieters nach § 12 Abs. 1 Ziffer 4 der Heizkostenverordnung besteht auch für den Fall, daß der Vermieter trotz vorhandener Ausstattung zur Verbrauchserfassung keine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellt. 2. Der Begriff des Heizkostenabrechnungszeitraumes ist identisch mit der Heizperiode.
    AG Schöneberg
    07.05.1986
  4. 5 C 87/86 - Kürzungsrecht bei verbrauchsunabhängiger Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/keine Kürzung bei verbrauchsunabhängiger Abrechnung; verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung/Kürzungsrecht; Kürzungsrecht/verbrauchsunabhängige Heizkostenabrechnung; Heizkostenabrechnung/Fälligkeit; Heizkostenverteiler/Einbau vor Stichtag
    Leitsatz: Ist ein Gebäude mit Heizkostenverteilern bereits zu Beginn des Abrechnungszeitraums ausgestattet gewesen, so sind Nachzahlungsbeträge aus einer verbrauchsunabhängigen Abrechnung nicht fällig. Die Regelung des § 12 HeizkostenVO, wonach die Heizkosten um 15 % zu kürzen sind, findet keine Anwendung.
    AG Tiergarten
    07.05.1986
  5. 13 C 107/86 - Instandhaltungspflicht; Zustand, zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet; Eigentumswohnung als Mietwohnung; Gemeinschaftseigentum; Dach, Instandsetzung; Unmöglichkeit der Leistung; Unvermögen; Verfügungsbeschränkung
    Leitsatz: Der Mieter einer Eigentumswohnung kann vom Vermieter nicht die Beseitigung von Mängeln an Gemeinschaftseigentum verlangen.
    AG Charlottenburg
    30.04.1986
  6. 12 C 121/86 - Kein Erlaßvertrag durch Hinnahmen des Mietzinseinzugs; Mietzinskürzung, vereinbarte; Mietzinseinzug; Verzicht; Erlaß
    Leitsatz: Das bloße Hinnehmen eines bestimmten Mitzinseinzuges bedeutet nicht den Verzicht auf eine vertraglich vereinbarte Kürzung der Miete.
    AG Schöneberg
    29.04.1986
  7. 11 C 20/86 - Untervermietung; Untervermietung - Anspruch auf; Arbeitslosigkeit - als Begründung für Anspruch auf Untervermietung; berechtigtes Interesse - an der Untervermietung; Anspruch auf Untervermietung
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf teilweise Untervermietung der Wohnung, wenn er aufgrund eintretender Arbeitslosigkeit mehr als 18 % seines Nettoeinkommens für die Kosten der Unterkunft einsetzen muß.
    AG Charlottenburg
    28.04.1986
  8. 14 C 5/86 - Badezimmer ohne Feuchtigkeitsisolierung; Schadensersatz; Mietsache, Zustand, Mangel der; Badezimmer; Feuchtigkeitsisolierung; Fußbodenentwässerung; Wasserschaden; positive Vertragsverletzung; Verhalten, vertragswidriges; Badewanne, Gebrauch der
    Leitsatz: Es ist ein Mangel der vermieteten Wohnung, wenn das Badezimmer keine Feuchtigkeitsisolierung aufweist und die Badewanne andererseits nicht so fixiert ist, daß sienicht verrutschen kann und schon ein Verrücken um wenige Zentimeter dazu führt, daß der offene Stutzen der Entwässerung einen großen Teil des ablaufenden Wassers auf den Fußboden entleert anstatt in die Fußbodenentwässerung.
    AG Charlottenburg
    17.04.1986
  9. 9 C 643/85 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Mieterhöhungserklärung; Mietpreisstellenbescheid - keine Heilungswirkung für unwirksame Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Das Feststellungsinteresse eines Mieters, mittels Klage nach § 256 ZPO die Unwirksamkeit einer Mieterhöhungserklärung feststellen zu lassen, entfällt nicht dadurch, daß in der gleichen Sache nunmehr Zahlungsklagen anhängig sind. 2. Eine Mieterhöhungserklärung wegen Modernisierungsmaßnahmen gem. § 11 AMVOB ist nur wirksam, wenn die Maßnahmen für die Wohnung des Mieters im einzelnen und vollständig aufgeschlüsselt und in Verbindung mit den jeweils darauf entfallenden Kosten dargestellt werden. 3. Durch Zustellung eines Mietpreisstellenbescheides tritt keine Heilung einer diesen Anforderungen nicht genügenden Mieterhöhungserklärung ein.
    AG Charlottenburg
    09.04.1986
  10. 16 C 756/85 B - Komfortzuschlag; Bad - Komfortzuschlag; unbeheiztes Bad - kein Komfortzuschlag
    Leitsatz: Ein Komfortzuschlag für eine mit einem Bad ausgestattete Altbauwohnung ist nicht zulässig, wenn das Bad vermieterseits nicht mit einer Heizmöglichkeit ausgestattet ist (bzw. der Badeofen nicht funktionstüchtig ist).
    AG Charlottenburg
    08.04.1986