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Urteil Eintragung eines Zwangsversteigerungvermerks trotz früherem noch unerledigten Antrag auf Änderung der Teilungserklärung


Schlagworte

Eintragung eines Zwangsversteigerungvermerks trotz früherem noch unerledigten Antrag auf Änderung der Teilungserklärung

Leitsatz

Ein im Grundbuch noch nicht vollzogener, früher gestellter Antrag auf Eintragung von Änderungen der Teilungserklärung steht dem Vollzug eines Ersuchens des Vollstreckungsgerichts auf Eintragung eines Vermerks über die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Bruchteilsgemeinschaft nicht entgegen.

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