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Urteil Eintragung eines Zwangsversteigerungvermerks trotz früherem noch unerledigten Antrag auf Änderung der Teilungserklärung
Schlagworte
Eintragung eines Zwangsversteigerungvermerks trotz früherem noch unerledigten Antrag auf Änderung der Teilungserklärung
Leitsatz
Ein im Grundbuch noch nicht vollzogener, früher gestellter Antrag auf Eintragung von Änderungen der Teilungserklärung steht dem Vollzug eines Ersuchens des Vollstreckungsgerichts auf Eintragung eines Vermerks über die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer im Wohnungsgrundbuch eingetragenen Bruchteilsgemeinschaft nicht entgegen.
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