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  1. 102 C 12/20 - Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
    Leitsatz: Will der Vermieter im Zuge des geplanten Verkaufs die Wohnung besichtigen, um sie auszumessen und den Zustand der Wohnung in Augenschein zu nehmen, berechtigt die Verweigerung der Besichtigung durch den Mieter den Vermieter zur fristlosen Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    23.07.2020
  2. 65 S 194/20 - Zutrittsverweigerung nicht immer Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Eine mietvertraglich geregelte oder aus allgemeinen Grundsätzen hergeleitete Nebenpflicht des Mieters, dem Vermieter die Besichtigung der Wohnung zu ermöglichen, ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen. 2. Wird einem Vermieter der Zutritt verwehrt, weil er eine Wohnungsbesichtigung für das Ausmessen der Wohnung und Feststellung des Zustands durchführen wollte, der Mieter jedoch festgestellt hatte, dass die Wohnung im Internet zum Verkauf angeboten wurde, ist eine fristlose oder fristgerechte Kündigung allein deswegen nicht gerechtfertigt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    20.11.2020

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