Urteil Anspruch auf Wohnungsbesichtigung durch Sachverständigen
Schlagworte
Anspruch auf Wohnungsbesichtigung durch Sachverständigen
Leitsätze
1. Ein sachlicher Grund für die Verpflichtung des Mieters, dem Vermieter den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, kann dann angenommen werden, wenn zur Vorbereitung einer Vergleichsmietenerhöhung ein Sachverständiger die Mietsache besichtigen will.
2. Zur Beschaffenheit der Mietsache i.S.d. § 558 BGB gehört deren Erhaltungszustand; auch wenn zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens mit einem Sachverständigengutachten dieser die Wohnung nicht unbedingt besichtigt haben muss, hat der Vermieter ein schutzwürdiges Interesse daran, das Mieterhöhungsverlangen auch in materiell-rechtlicher Hinsicht rechtssicher zu erklären.
(Leitsätze der Redaktion)
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