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L 7 AS 103/12 - Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung; Entschädigung für eine Enteignung nach dem AusglLeistG; Zufluss erst zum Zeitpunkt der konstitutiven Feststellung durch Behördenbescheid - hier nach Antragstellung; verfassungskonforme AuslegungLeitsatz: Die Berechtigtenstellung nach dem seit dem 1. Dezember 1994 geltenden Gesetz über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz, juris: AusglLeistG), ist nicht mit dem Pflichtteilsanspruch eines ausgeschlossenen Erben nach § 2303 Abs. 1 BGB zu vergleichen. Daher ist von einem Zufluss der Ausgleichsleistung i. S. des SGB II erst auszugehen, wenn über den Anspruch nach dem Ausgleichsleistungsgesetz mit Bescheid der zuständigen Behörde konstitutiv entschieden wurde und diese zur Auszahlung kommt.Sächs. LSG11.12.2014
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V ZR 26/07 - Bindungswirkung der Feststellung der Ankaufsberechtigung; Gegenstand der Bindungswirkung; Bestimmung der Ankaufsfläche; Verleihung von Nutzungs-rechten; Nutzungsbefugnis gem. GebäudekaufvertragLeitsatz: 1. Ist dem Käufer eines volkseigenen Gebäudes das Gebäude übergeben, ein Nutzungsrecht aber nicht verliehen worden, beruht seine Befugnis zur Nutzung des Grundstücks auf dem Gebäudekaufvertrag. 2. Die Ankaufsfläche entspricht dann grundsätzlich der Fläche, für welche ihm nach § 2 der Durchführungsverordnung zum Verkaufsgesetz ein Nutzungsrecht verliehen worden wäre.BGH26.10.2007
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XI ZR 425/04 - Darlehensforderung; Belegenheit; Verjährung; Bundesrepublik Deutschland als GläubigerinLeitsatz: ...zweifelhaft war. c) Zur Anwendbarkeit des...BGH28.03.2006
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5 A 728/94 - Enteignungen von ausländischen Großgrundbesitzern; Mecklenburg-Vorpommern; Befehle der sowjetischen MilitärverwaltungLeitsatz: ...entsprach. 4. Die Sowjetunion hat...VG Greifswald01.06.1995
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18 U 2888/99 - Grundbuchunrichtigkeit; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Devisengenehmigung; Genehmigungsbedürftigkeit; Außenwirkung; Bekanntgabe; Rechtswegzuständigkeit; öffentliche UrkundeLeitsatz: Zur Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages, der nach dem Devisengesetz der DDR und nach der Grundstücksverkehrsordnung der DDR genehmigungsbedürftig war.OLG Dresden08.03.2000
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III ZR 229/09 - Enteignungsentschädigung für grundeigene Bodenschätze; Ausgleichsflächen für Autobahnbau; Beschränkung der Entschädigung; entwertete Bergbaurechte; MineralienLeitsatz: ...berücksichtigen. Die aus § 124 Abs. 4 BBergG folgende...BGH14.04.2011
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2 VG A 288/92 - Bodenreformenteignung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage Ausschlussgrund; Enteignungsmaßnahme; Vergesellschaftung; KreisbodenkommissionLeitsatz: Eine "Bodenreformenteignung" auf besatzungsrechtlicher Grundlage liegt - unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit - vor, wenn sie durch Organe der Bodenreform vorgenommen worden ist, die enteignende Maßnahme ihrem äußeren Erscheinungsbild nach auf die Vorschriften der Bodenreform gestützt war und die mit der Bodenreform bezweckten Rechtsfolgen, die Vergesellschaftung des landwirtschaftlichen Vermögens, selbst dann, wenn sie auf exzessiver Auslegung beruhte, tatsächlich eingetreten ist.VG Halle10.03.1994
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XI ZR 456/07 - Widerrufsbelehrung; Haustürgeschäft; Darlehensvertrag; Widerrufsfrist; Kredit; Vermutungsursächlichkeit; Immobilienfonds; Fondsbeteiligung; Gründungsgesellschafter; TäuschungLeitsatz: ...Vertragsschluss entfällt. c) Zur Frage einer...BGH24.03.2009
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VII ZR 6/18 - Restlohnanspruch des Bauunternehmers in Höhe der Umsatzsteuer, sofern Bauträger sie nicht abgeführt hat, VerjährungLeitsatz: 1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Restwerklohns in Höhe des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen (Fortführung von BGH, Urteil vom 17. Mai 2018 - VII ZR 157/17, BauR 2018, 1403 = NZBau 2018, 524). 2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die für das Entstehen des Anspruchs maßgebliche Gefahr, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen, ist jedenfalls nicht vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. August 2013 (V R 37/10, BFHE 243, 20) entstanden.BGH10.01.2019
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VIII ZR 26/17 - Kein Schadensersatz statt der Leistung nach Geltendmachung der MinderungLeitsatz: 1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen. 2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag „verbraucht“. 3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.BGH09.05.2018
