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  1. VIII ZR 133/20 - Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Auskunft über die Zusammensetzung der vereinbarten Miete
    Leitsatz: a) Mit dem Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses als Einschränkung des durch Art. 20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährleistungsanspruchs soll (lediglich) verhindert werden, dass die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz oder gar unlauter bemüht werden oder ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausgenutzt wird (im Anschluss an BGH, Urteile vom 5. Dezember 1975 - I ZR 122/74, GRUR 1976, 256 unter II; vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031 unter II 2 a; jeweils m.w.N.). Nur ausnahmsweise können deshalb bei Leistungsklagen besondere Umstände das Verlangen des Klägers, in die materiell-rechtliche Prüfung seines Anspruchs einzutreten, als nicht schutzwürdig erscheinen lassen (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Oktober 2012 - III ZR 266/11, BGHZ 195, 174 Rn. 51; vom 22. August 2018 - VIII ZR 99/17, GE 2018, 1213 = NJW-RR 2018, 1285 Rn. 10). b) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage, mit der - gestützt auf die Vorschrift des § 556g Abs. 3 BGB - die Erteilung von Auskunft über die für die Zulässigkeit der zu Beginn des Mietverhältnisses vereinbarten Miete maßgeblichen Tatsachen nach den Vorschriften über die sogenannte Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) begehrt wird, kann nicht mit dem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt verneint werden, auf die verlangten Auskünfte zu den Ausnahmetatbeständen der §§ 556e und 556f BGB komme es nicht an, weil der Vermieter sich zur Rechtfertigung der vereinbarten Miete lediglich auf die ortsübliche Vergleichsmiete berufe und andere Gründe für die Zulässigkeit der Miethöhe nicht geltend mache. Die Berechtigung des geltend gemachten materiellen Klagebegehrens ist von der Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für die Klage abzugrenzen; sie ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit der Klage.
    BGH
    23.03.2022
  2. V ZB 6/05 - Ermächtigungsbeschluß für Zwangsverwalter als Vollstreckungstitel gegen Eigentümer; Überlassung einer vor Beschlagnahme geleisteten Mietkaution
    Leitsatz: Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.
    BGH
    14.04.2005
  3. XI ZR 22/24 - Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen
    Leitsatz: Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag.
    BGH
    20.05.2025
  4. VII ZR 145/12 - Klageerweiterung durch Umstellung auf höhere Schlusszahlungsklage in zweiter Instanz; Ausschlussberufungsfrist
    Leitsatz: Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.
    BGH
    07.05.2015
  5. 55 S 73/12 WEG - Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose Einlassung
    Leitsatz: 1. Die fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen in der Jahresgesamtabrechnung führt bei entsprechender Anfechtung des Beschlusses zur Ungültigkeit sowohl der Jahresgesamt- als auch der Jahreseinzelabrechnungen (im Anschluss an LG München GE 2010, 211). 2. Der Abschluss eines Kabelvertrags durch die Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer zehnjährigen Laufzeit entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. 3. Die Nebenintervention einiger Beklagter wird auch dann nicht gem. § 295 ZPO zulässig, wenn die verbliebenen Beklagten die Nebenintervention nicht gerügt haben; vielmehr ist die Zulässigkeit der Nebenintervention im WEG-Anfechtungsverfahren vom Gericht von Amts wegen zu prüfen.
    LG Berlin
    28.05.2013
  6. 5 O 66/20 - Mietzahlungspflicht trotz Schließung der Geschäftsräume wegen Corona
    Leitsatz: 1. Ein Geschäftsraummieter ist grundsätzlich verpflichtet, auch während der Anordnung der Schließung von Filialen nach der Corona-Verordnung die vereinbarte Miete zu zahlen. 2. Auf Mietminderung oder Unmöglichkeit kann sich der Mieter ebenso wenig berufen wie eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage verlangen. Dies käme nur bei einer der Existenzgefährdung vergleichbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Heidelberg
    30.07.2020
  7. 65 S 211/21 - Kostenbeteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen nur bei Substandard-Vereinbarung, Beweislast für mitvermieteten Teppichboden
    Leitsatz: 1. Den Parteien steht es mit Blick auf die Vertragsfreiheit grundsätzlich frei, einen unrenovierten oder renovierungsbedürftigen Zustand der Mietsache als vertragsgemäßen „Substandard“ zu vereinbaren. Nur für diesen Fall nimmt der BGH - auch bei wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksamer, vom Vermieter intendierter formularvertraglicher Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter - eine Pflicht des Mieters zur Beteiligung an den Kosten für die vom Vermieter geschuldeten und ausgeführten Schönheitsreparaturen an. Mit der Verpflichtung des Mieters, die Erstrenovierung in einer bestimmten Frist auszuführen, entfällt eine solche Vereinbarung (Substandard vertragsgemäß).2. Dass die Ausstattung einer Wohnung mit Teppichboden Bestandteil des Mietvertrages und vom Vermieter geschuldet ist, hat der Mieter zu beweisen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    17.03.2022
  8. 2 S 48.17 - Nachbarklage gegen Anbau einer Doppelhaushälfte, Gebot des Einfügens und der Rücksichtnahme, Nachbarrechtsverletzung, Abstandsflächenüberdeckung zwischen zwei Gebäuden auf demselben Grundstück
    Leitsatz: Ein Doppelhaus ist eine bauliche Anlage, die dadurch entsteht, dass zwei Gebäude auf benachbarten Grundstücken an der gemeinsamen seitlichen Grundstücksgrenze durch Aneinanderbauen zu einer Einheit zusammengefügt werden. Hierfür müssen die beiden Gebäudehälften einander nicht spiegelbildlich entsprechen und auch nicht dasselbe Bauvolumen haben; sie können auch versetzt aneinandergebaut werden. Sie dürfen jedoch nicht als zwei selbständige Baukörper erscheinen. (Leitsatz der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    09.01.2018
  9. 8 K 233/24 - Aufklärungspflichten des Bezirksschornsteinfegers bei privatwirtschaftlichen Aufträgen
    Leitsatz: 1. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf seine Stellung als Beliehener nicht ausnutzen, um privatwirtschaftliche Aufträge zu erhalten, und ist verpflichtet, Grundstückseigentümern immer dergestalt gegenüberzutreten, dass bei diesen der Eindruck entstehen muss, er werde seine Tätigkeit neutral und unabhängig von eigenen wirtschaftlichen Interessen ausführen. 2. Aus diesen Pflichten folgt auch, dass er, sofern er privatwirtschaftliche Schornsteinfegerarbeiten bei einem Bürger in seinem Kehrbezirk durchführen möchte, diesen über die Möglichkeit der freien Schornsteinfegerwahl aufzuklären hat.
    VG Berlin
    27.02.2025
  10. VIII ZR 194/21 - Kein Anschluss an die Fernheizung als Ersatz für Reparatur der Gasetagenheizung
    Leitsatz: 1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung über die Ausstattung einer Mietwohnung setzt voraus, dass beide Parteien erkennbar einen bestimmten Zustand als vertraglich geschuldet vertraglich vereinbart haben (BGH, GE 2022, 93).2. Wird eine Wohnung mit einer Gasetagenheizung vermietet, kann nach allgemeiner Verkehrsanschauung der Mieter davon ausgehen, dass dies der vertragsgemäße Zustand ist.3. Die Vornahme von Modernisierungsarbeiten führt nicht zu einer Änderung der nach dem Mietvertrag geschuldeten Sollbeschaffenheit der Mietsache.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    19.07.2022