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Urteil Zwangsvollstreckung
Schlagworte
Zwangsvollstreckung; Mängelbeseitigung; Eigentumswohnung; Notmaßnahme
Leitsatz
Der zur Mängelbeseitigung verurteilte Vermieter einer Eigentumswohnung kann sich auch in der Zwangsvollstreckung nicht darauf berufen, daß ihm die Mängelbeseitigung unmöglich sei, weil es sich um Gemeinschaftseigentum handele, wenn die Voraussetzungen für eine Notmaßnahme gem. § 21 Abs. 2 WEG vorliegen.
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