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Urteil Wohnflächenberechnung
Schlagworte
Wohnflächenberechnung; Grundflächenabzug; Teilflächenanerkennung; Anerkennungsfähigkeit
Leitsatz
Der Bauherr darf, wenn schutzwürdige Interessen Dritter nicht beeinträchtigt werden, die der Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt zugrunde liegende Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung hinsichtlich der Bestimmungen über den prozentualen Grundflächenabzug und (oder) die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV ändern, um der Wohnung die Anerkennungsfähigkeit zu erhalten.
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