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Urteil Störungsbeseitigungsansprüche gegen andere Wohnungseigentümer und deren Mieter, Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens, Raucher auf dem Nachbarbalkon


Schlagworte

Störungsbeseitigungsansprüche gegen andere Wohnungseigentümer und deren Mieter, Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens, Raucher auf dem Nachbarbalkon

Leitsätze

1. Nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Eigentümer auf Unterlassung von Zigarettenrauch- und sonstigen Duftabsonderungen durch dessen Mieter in Anspruch, muss vor der Klageerhebung kein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren durchgeführt werden.

2. Vor einer Klage gegen den als Störer in Anspruch genommenen Mieter ist demgegenüber ein derartiges Schlichtungsverfahren erforderlich.

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