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34/24 - Verletzung durch Übergehen eines HilfsantragsLeitsatz: Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dann anzunehmen, wenn das Gericht zwar den Hauptantrag auf unbegrenzten Vollstreckungsschutz zurückweist, zum Hilfsantrag auf befristeten Räumungsschutz jedoch keine Stellung nimmt. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin24.09.2024
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VIII ZB 34/24 - Wegfall der Kausalität des AnwaltverschuldensLeitsatz: Zur Frage des Wegfalls der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle wegen unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - durch ein anderes als das in erster Instanz zuständige Gericht an das Berufungsgericht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb).Zum Entfallen der rechtlichen Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens infolge eines späteren, der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnenden Ereignisses (hier: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. Juni 2025 - VIII ZB 54/24, WRP 2025, 1201 Rn. 42 ff.).BGH24.09.2025
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V ZR 34/24 - Ansprüche wegen Pflichtverletzungen des Verwalters sind gegen die GdWE zu richtenLeitsatz: Nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 1. Dezember 2020 bestehen Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung von Pflichten des Verwalters aus dem zwischen diesem und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrag nur gegenüber der Gemeinschaft. Der zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter geschlossene Vertrag entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten des einzelnen Wohnungseigentümers.BGH05.07.2024
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32 Wx 120/08 - Schadensersatz bei verzögerter Sanierung; Schadensersatz bei entgegenstehenden EigentümerbeschlüssenLeitsatz: 1. Nehmen Wohnungseigentümer eine erforderliche Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahme am gemeinschaftlichen Eigentum nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht vor, so können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist stets ein Verschulden der in Anspruch genommenen Wohnungseigentümer. 2. Das Vorliegen bestandskräftiger Eigentümerbeschlüsse, die eine beschlossene Gesamtsanierung aufschieben oder durch eine eingeschränkte Maßnahme ersetzen, schließt einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.OLG München18.02.2009
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26/25 - Vollstreckungsschutzantrag mit Vortrag, die Auflagen nicht erfüllen zu könnenLeitsatz: Hat das Vollstreckungsgericht im Verfahren auf Räumungsschutz wegen einer depressiven Erkrankung mit Suizidgefahr die Auflage erteilt, sich in fachärztliche Behandlung zu begeben, ist dem weiteren Vorbringen des Betroffenen, er sei wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit (§ 104 BGB) dazu nicht in der Lage, vom Gericht nachzugehen, um dem Anspruch auf rechtliches Gehör zu genügen.(Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin13.05.2025
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XII ZR 189/09 - Gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten kein Mietmangel; keine Verpflichtung des Vermieters/Verpächters zu baulichen Maßnahmen für Raucherbereiche; nachträglicher Mangel; enttäuschte Gewinnerwartung; bauliche Maßnahme nach Änderung behördlicher AnforderungenLeitsatz: a) Das Rauchverbot in § 7 Abs. 1 Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz stellt keinen Mangel einer verpachteten Gaststätte dar. b) Der Verpächter ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Pächters durch bauliche Maßnahmen die Voraussetzungen zu schaffen, dass dieser einen gesetzlich vorgesehen Raucherbereich einrichten kann.BGH13.07.2011
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II ZR 308/05 - Kündigung des Vorstands einer Genossenschaft durch den Aufsichtsrat wegen vom Vorstand beabsichtigten Antrags auf Insolvenz; Insolvenzantrag trotz Sanierungsbemühungen; BeweislastLeitsatz: a) Erklärt der Vorstand einer Genossenschaft, er werde einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen, und kündigt die Genossenschaft daraufhin dessen Anstellungsvertrag, muß sie im Prozeß über die Wirksamkeit der Kündigung darlegen und beweisen, daß sie tatsächlich nicht überschuldet war. b) Laufende und erfolgversprechende Sanierungsbemühungen ändern nichts daran, daß der Vorstand einer insolventen Genossenschaft spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muß.BGH12.02.2007
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VIII ZB 69/24 - Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens zur Ermittlung der ortsüblichen MieteLeitsatz: Ein rechtliches Interesse gemäß § 485 Abs. 2 ZPO an der Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete i.S.v. § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB oder an der Feststellung von Wohnwertmerkmalen, mit deren Hilfe Zu- und Abschläge vom Mittelwert der einschlägigen Mietspiegelspanne zur Bestimmung der konkreten ortsüblichen Einzelvergleichsmiete vorgenommen werden können, besteht grundsätzlich nicht. Die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO lässt sich weder mit der Ausgestaltung des in den §§ 558 ff. BGB geregelten Mieterhöhungsverfahrens noch mit den hiermit verfolgten Zwecken vereinbaren. Auch ist die Anordnung eines solchen Beweisverfahrens zur Vermeidung eines Rechtsstreits über eine von dem Vermieter begehrte Mieterhöhung nicht erforderlich.BGH15.07.2025
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V ZR 39/24 - Kostentragungspflicht eines TeilerbbauberechtigtenLeitsatz: Zur Kostentragungspflicht eines Teilerbbauberechtigten für eine diesem öffentlich-rechtlich obliegende Prüfung der Standsicherheit von tragenden Teilen des Gemeinschaftseigentums an einem Bauwerk besonderer Art (überbauter Fernbahnhof).BGH23.05.2025
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V ZR 41/23 - Vorlage der Löschungsunterlagen bei Kaufpreisfälligkeit nach LastenfreistellungLeitsatz: 1. Hängt die Fälligkeit des Kaufpreises in einem Grundstückskaufvertrag davon ab, dass der Verkäufer die Lastenfreistellung sichergestellt hat (sog. Direktzahlungsmodell), müssen die Löschungsunterlagen dem Notar in angemessener Frist vorgelegt werden; da es sich um eine erfolgsbezogene Pflicht handelt, genügt es nicht, wenn der Verkäufer zwar alles tut, um die Vorlage der Unterlagen herbeizuführen, diese aber gleichwohl unterbleibt.2. Muss der Verkäufer eines Grundstücks die Lastenfreistellung sicherstellen, hat er es nicht zu vertreten, wenn die Löschungsunterlagen (hier: Grundschuldbrief) infolge eines Verschuldens des zur Löschung verpflichteten Grundpfandgläubigers nicht vorgelegt werden können. Der Grundpfandgläubiger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.BGH20.12.2024
