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BVerwG 8 C 1.11 - Betriebsenteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Beschlagnahme; Listenenteignung; Privatvermögen; Richtlinien; Sequestration; SMAD; UnternehmensenteignungLeitsatz: Die Konkretisierung des Umfangs der Betriebsenteignungen nach Nr. 1 des SMAD-Befehls Nr. 64 durch § 1 Nr. 2 der Richtlinien Nr. 3 der DWK ist der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen. Das Enteignungsverbot der Nr. 5 des SMAD-Befehls Nr. 64 steht der Zurechnung nicht entgegen. Das gilt auch, soweit bei der Betriebsenteignung miterfasstes, nicht gesondert sequestriertes Privatvermögen der betroffenen Unternehmensinhaber und Gesellschafter in die Enteignung einbezogen wurde.BVerwG07.03.2012
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I ZR 171/19 - Urheberrechtlich geschützte Rundfunkübertragung in FerienwohnungenLeitsatz: Der Betreiber von acht Ferienwohnungen, die mit Radio- und Fernsehgeräten ausgestattet sind, an die Hör- und Fernsehrundfunksendungen über eine Verteileranlage weitergeleitet werden, greift in das ausschließliche Recht von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen ein.BGH18.06.2020
