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Urteil Mieterhöhung für (Teil-) Inklusivmiete mit Nettomietspiegel
Schlagworte
Mieterhöhung für (Teil-) Inklusivmiete mit Nettomietspiegel
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen für eine (Teil-) Inklusivmiete ist auch dann ordnungsgemäß begründet, wenn unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel mit Nettomieten zwar die Betriebskosten nicht vorher herausgerechnet wurden, die begehrte erhöhte Inklusivmiete die Werte des Mietspiegels jedoch nicht übersteigt (Bestätigung von BGH GE 2008, 45).
(Leitsatz der Redaktion)
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