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Urteil Keine Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeit unter Nachbarn ohne ausdrückliche Abrede, „Urlaubsvertretung“ bei der Gartenbewässerung, Haftung aus Deliktsrecht
Schlagworte
Keine Haftungsbeschränkung bei Gefälligkeit unter Nachbarn ohne ausdrückliche Abrede, „Urlaubsvertretung“ bei der Gartenbewässerung, Haftung aus Deliktsrecht
Leitsatz
Zu den Anforderungen an die Annahme einer Abrede über eine Haftungsbeschränkung, wenn ein Schaden bei einem Gefälligkeitserweis unter Nachbarn entstanden ist (Bewässern des Gartens).
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