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Urteil Keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Nachmieterbenennung
Schlagworte
Keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Nachmieterbenennung
Leitsatz
Ist der Mieter nach einer ordentlichen Eigenkündigung lediglich für die Dauer der Regelkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB zur Fortentrichtung des Mietzinses verpflichtet, handelt der Vermieter grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn er den Mieter nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt, auch wenn dieser einen geeigneten Nachmieter benannt hat.
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