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Urteil Keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Nachmieterbenennung


Schlagworte

Keine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag durch Nachmieterbenennung

Leitsatz

Ist der Mieter nach einer ordentlichen Eigenkündigung lediglich für die Dauer der Regelkündigungsfrist des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB zur Fortentrichtung des Mietzinses verpflichtet, handelt der Vermieter grundsätzlich nicht treuwidrig, wenn er den Mieter nicht vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlässt, auch wenn dieser einen geeigneten Nachmieter benannt hat.

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