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Urteil Beweislastverteilung bei Aufrechnung mit angeblichen Rückforderungsansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung


Schlagworte

Beweislastverteilung bei Aufrechnung mit angeblichen Rückforderungsansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung

Leitsatz

Nimmt der Mieter den Vermieter nach Ausgleich des Abrechnungssaldos auf Rückforderung angeblich überzahlter Heiz- und Betriebskosten in Anspruch, trägt er die Beweislast für die materielle Unrichtigkeit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung.

(Leitsatz der Redaktion)

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