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Urteil Beweislastverteilung bei Aufrechnung mit angeblichen Rückforderungsansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Schlagworte
Beweislastverteilung bei Aufrechnung mit angeblichen Rückforderungsansprüchen aus der Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Leitsatz
Nimmt der Mieter den Vermieter nach Ausgleich des Abrechnungssaldos auf Rückforderung angeblich überzahlter Heiz- und Betriebskosten in Anspruch, trägt er die Beweislast für die materielle Unrichtigkeit der Heiz- und Betriebskostenabrechnung.
(Leitsatz der Redaktion)
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