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Urteil Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnen


Schlagworte

Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnen

Leitsatz

Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich bei Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete; die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen den Beschwerdewert nicht.

(Leitsatz der Redaktion)

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